Um einen umfassenden Service für unsere Kunden zu gewährleisten wird in Zusammenarbeit mit den Wohnungseigentümern bzw. dem Verwaltungsbeirat ein individueller Leistungskatalog je Wohnanlage erstellt. Der Leistungskatalog stellt die Grundlage für unser Tun und Handeln im Auftrag des Kunden dar. Der Katalog unterteilt sich in Pflichten für den Verwalter, aber auch für die Wohnungseigentümer. Hier finden Sie einen Auszug:

Pflichten von Pausch Hausverwaltung als Ihr Immobilienverwalter:

Die Pflichten der Hausverwaltung unterscheiden sich in 4 Bereiche:

Grundleistungen:

 

  • Erstellen der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplanes
  • Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung
  • Ganzjährige Beratung der Wohnungseigentümer
  • Umsetzung der Hausordnung
  • Versicherungen und Geldverwaltung
  • Überwachung der Dienstkräfte, z.B. Reinigungspersonal
  • Buchführung
  • Telefon- und Schriftverkehr
  • Vertragswesen
  • Öffentliche Belange
  • Umsetzung der gefassten Beschlüsse
  • Kontrollen am Gemeinschaftseigentum (z.B. Heizungsanlage)
  • Ausschreibungen bei größeren Baumaßnahmen
  • Beratung zur Auftragsvergabe mit anschließender Vergabe und Überwachung der Ausführung
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen
  • Sicherheitseinrichtungen

Mehrleistungen:

Als Mehrleistungen werden die Leistungen der Verwaltungsgesellschaft bezeichnet, die nach dem Wohnungseigentümergesetz nicht zwingend zur laufenden WEG-Verwaltung gehören. Die Vereinbarung von Mehrleistungen unterliegt der freien Vereinbarung der Vertragspartner. Sie sind durch die vereinbarte Verwaltungsvergütung abgegolten.


Zusatzleistungen:

 

  • Vermietung von Gemeinschaftseigentum durch die Hausverwaltung
  • Besondere Versendungsformen (Einschreiben mit Rückschein)
  • Durchführung zusätzlicher Eigentümerversammlungen (einschließlich Einladungsschreiben)
  • Teilnahme an Steuer- oder Sozialversicherungsprüfungen für die Gemeinschaft
  • Lohnkontoführung nach steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Gesichtspunkten
  • Erstellen von Steuererklärungen für die Gemeinschaft

Sonderleistungen:

 

  • Nichtteilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren
  • Mieterabrechnung
  • Zahlungserinnerung / Mahnungen
  • Adressenfeststellung

Pflichten der Wohnungseigentümer

Zu den Pflichten zählt die Aushändigung folgender Unterlagen an die Verwaltung:

 

  • Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung
  • Stammdaten
  • Gerichtsentscheidungen
  • Planunterlagen
  • Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung
  • Belege der Vorjahre